Jugendgerichtshilfe
Wenn Jugendliche (14-17 Jahre alt) oder junge Erwachsene (18-20 Jahre alt) eine Straftat begehen und gegen sie ermittelt wird, wird automatisch auch die Jugendgerichtshilfe beteiligt; dies soll so früh wie möglich geschehen. Neben der Straftat steht die Persönlichkeit des jungen Straftäters im Vordergrund eines Jugendstrafverfahrens. „Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind.“ (§ 38 Jugendgerichtsgesetz) Es geht um die Erziehung des jungen Menschen, er soll aus seinem Fehlverhalten lernen und sich mit Unterstützung der Jugendgerichtshilfe künftig straffrei verhalten.
Kontakt
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Mail: | m.hamer@skfm-menden.de |
Telefon: | 0 23 73/ 92 87 15 |
Fax: | 0 23 73/ 92 87 22 |
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Anschrift
Jugendgerichtshilfe |
Pastoratstraße 20 |
58706 Menden |
Öffnungszeiten/Termine
Termine nach Vereinbarung möglich.